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5,3 Prozent verändern den Wert von Casino-Boni

Vitser og Jokes 8. July 2026 5 Minuten Lesezeit

Der Bundesfinanzhof hat am 4. November 2025 die Virtuelle Automatensteuer bestätigt. Die Regelungen im Rennwett- und Lotteriegesetz verstießen weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht, entschied der IX. Senat und wies die Revision einer maltesischen Betreiberin ab (Az. IX R 28/24)....

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Der Bundesfinanzhof hat am 4. November 2025 die Virtuelle Automatensteuer bestätigt. Die Regelungen im Rennwett- und Lotteriegesetz verstießen weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht, entschied der IX. Senat und wies die Revision einer maltesischen Betreiberin ab (Az. IX R 28/24). Damit ist juristisch gesichert, was Spieler im lizenzierten Markt seit Juli 2021 an jeder Drehung mittragen. Erhoben werden die 5,3 Prozent auf den Einsatz, nicht auf den Gewinn. Auf der Abrechnung taucht die Abgabe kaum auf. Sie steckt in einer niedrigeren Auszahlungsquote. Und die verschiebt, woran sich der Wert eines Bonusangebots noch messen lässt.

Ein Bonus und die reale Umsatzhürde

Ein ausgelobter Bonusbetrag sagt für sich genommen wenig aus. Entscheidend ist die Umsatzbedingung, also wie oft das Guthaben eingesetzt werden muss, bevor ein Gewinn auszahlbar wird. Bei Anbietern mit deutscher Lizenz liegt dieser Faktor meist zwischen dem 30- und 50-fachen, dazu kommt regelmäßig eine Obergrenze für die maximale Auszahlung aus einem Bonus, häufig im Bereich von 50 bis 150 Euro. In Übersichten, die etwa €15 Bonus ohne Einzahlung Casinos auflisten, zählt für die Bewertung deshalb weniger der genannte Betrag als die Quote, unter der sich die geforderten Umsätze erfüllen lassen.

Reines Bonusguthaben, das nur verspielt und nicht ausgezahlt werden kann, bleibt steuerlich außen vor. Nach § 31 der Durchführungsverordnung zum Rennwett- und Lotteriegesetz gehört es nicht zur Bemessungsgrundlage. Erst wenn daraus Echtgeld wird, greift die Abgabe. Vor der ersten Auszahlung verlangt die deutsche Aufsicht ohnehin eine Identitätsprüfung des Kontos, die einen gutgeschriebenen Bonus bis zum Abschluss der Verifizierung blockieren kann.

Angebote ohne Einzahlung sind bei lizenzierten deutschen Betreibern selten geworden, weil die Einsatzsteuer und die engen Vorgaben sie teuer machen. Das Marketingbudget fließt eher in Einzahlungsboni. Wo No-Deposit-Aktionen auftauchen, stammen sie oft von international lizenzierten Seiten außerhalb der GGL-Aufsicht.

5,3 Prozent auf jeden Einsatz seit Juli 2021

Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz, der Ertrag des Betreibers bleibt außen vor. Wer 100 Euro setzt, löst 5,30 Euro Steuer aus, ganz gleich, ob am Ende ein Gewinn steht. Für die Anbieter ist das ein fixer Kostenblock, der sich über gelegentliche Hausgewinne kaum auffangen lässt. Also wandert er weiter.

Den Mechanismus hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom November 2025 ausdrücklich benannt. Die Steuer wirke entweder über einen Aufschlag auf das Entgelt oder über eine Minderung der Ausschüttungs- und Gewinnquoten, der Gesetzgeber sei von einer Überwälzung auf den Spieler ausgegangen. Konkret bedeutet das gesenkte Auszahlungsquoten. Slots, die international mit 96 bis 97 Prozent laufen, erreichen in deutschen Lizenzversionen nach übereinstimmenden Marktbeobachtungen effektiv nur etwa 90 bis 94 Prozent. Anders als der Online-Slot wird das terrestrische Automatenspiel nicht am Einsatz, sondern am Bruttospielertrag besteuert, ein Unterschied, den Betreiber jahrelang als Ungleichbehandlung vor Gericht angriffen.

Hinzu kommen die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags 2021, die den Spielverlauf zusätzlich bremsen. Der Höchsteinsatz liegt bei einem Euro pro Runde, das Einzahlungslimit bei 1.000 Euro im Monat, zwischen zwei Spins müssen fünf Sekunden vergehen. Autoplay ist untersagt, Tischspiele und Jackpot-Slots fehlen im reinen Automatensegment. Der Bonus kommt steuerfrei ins Konto. Sein Weg zur Auszahlung führt über die abgesenkte Quote.

Wenn 300 Euro Umsatz mehr kosten als der Bonus einbringt

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Ein Bonus von 10 Euro mit 30-fachem Umsatz verlangt 300 Euro an Spieleinsatz. Bei einer effektiven Quote von 90 Prozent bleibt über dieses Volumen statistisch ein Verlust von rund 30 Euro, also mehr, als der Bonus überhaupt wert war. Negativ ist der Erwartungswert damit schon vor der ersten Runde.

Für unversteuerte Auslandsangebote fällt dieselbe Rechnung günstiger aus, weil deren Slots näher an der Herstellerquote laufen. Wer dort spielt, tauscht die bessere Quote allerdings gegen den deutschen Aufsichtsrahmen und hat bei Streit um eine Auszahlung keinen Rechtsschutz nach deutschem Recht. Ein Bonus, rein als Guthaben gelesen, verdeckt diese Umsatzkosten. Selbst ein aufgehender Umsatz ändert daran wenig, weil die Auszahlung aus einem Bonusgewinn meist von vornherein gedeckelt ist. Aufgehen kann die Rechnung nur über hohe Varianz, einen frühen großen Treffer, oder über Regelverstöße, die zur Kontosperrung führen.

Vier Milliarden Euro und der Streit um die Kanalisierung

Der regulierte Markt ist messbar, aber er ist nicht der ganze Markt. Für 2024 weise die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder einen Bruttospielertrag des legalen Glücksspiels von 14,4 Milliarden Euro aus, online wie terrestrisch. Auf die von ihr lizenzierten Online-Anbieter entfielen davon rund vier Milliarden Euro, ein Anteil von 28 Prozent am erlaubten Gesamtmarkt. Der übrige Teil verteilt sich auf staatliche Lotterien, Spielbanken und Spielhallen.

Wie groß der unerlaubte Online-Bereich daneben ist, bleibt umstritten. Die Behörde setze ihn niedrig an, Branchenanalysen kämen beim Online-Automatenspiel auf deutlich höhere Werte, weil sie Zahlungsströme und Suchvolumen zugrunde legen statt Spielerbefragungen. Genau hier sitzt der Zielkonflikt der Steuer. Sie soll den legalen Markt stärken und Spielsucht vorbeugen, drückt aber zugleich die Auszahlungsquote, die manche Spieler zu unversteuerten Anbietern abwandern lässt. Juristisch ist die Abgabe seit November 2025 abgesichert. Ob sie ihr ordnungspolitisches Ziel erreicht, steht auf einem anderen Blatt.